Die Erteilung der Lehrbefugnis erfolgt auf Antrag und nach Durchführung eines fakultätsinternen Prüfungsverfahrens. Es handelt sich hierbei um ein Anerkennungsverfahren („Umhabilitation“). Die Erteilung der Lehrbefugnis erfolgt nicht automatisch mit dem Hochschulwechsel. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Lehrbefugnis.
1) Antragstellung beim Dekanat der Medizinischen Fakultät
Folgende Unterlagen sind unter Berücksichtigung der Ausschlussfristen für die Sitzungen des erweiterten Fakultätsrats einfach in Schriftform beim Dekanat sowie zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail einzureichen:
a) Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis an die Präsidentin oder den Präsidenten der LMU siehe Muster (PDF, 131 KB)
b) Erläuterung, warum Umhabilitation an die LMU angestrebt wird
c) Nachweis (i.d.R. ein entsprechendes Schreiben des Dekanats), dass die Lehrbefähigung bzw. Lehrbefugnis der anderen Universität zum Zeitpunkt der Erteilung der Lehrbefugnis an der Medizinischen Fakultät der LMU München erlischt
d) Personalfragebogen mit Lichtbild (Download im LMU Formularcenter, Buchstabe P)
e) Fragebogen zur Verfassungstreue, zur Staatsangehörigkeit und zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (Download im LMU Formularcenter, Buchstabe F, Formular F8)
f) Lebenslauf (tabellarisch) mit besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs in deutscher Sprache mit Datum und Unterschrift
g) Nachweise in beglaubigter Abschrift bzw. beglaubigter Kopie (Beglaubigungen durch das Dekanat sind nicht möglich):
- Zeugnis des Hochschulabschlusses (Diplom oder vergleichbares Zeugnis bzw. Zeugnis über die Ärztliche/Zahnärztliche Prüfung)
- Wenn die Habilitation für ein Fach beantragt wurde, in dem die ärztliche/zahnärztliche Approbation erforderlich ist:
- Approbationsurkunde
- Nachweis der Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt und ggfls. erworbener Zusatz-/ Schwerpunktbezeichnungen
- Promotionsurkunde bzw. Nachweis der Berechtigung, einen von einer inländischen Universität verliehenen Doktorgrad oder einen von einer ausländischen Universität verliehenen gleichwertigen akademischen Grad zu führen
- Urkunde über die Erteilung der Lehrbefugnis bzw. Feststellung der Lehrbefähigung
- Aktueller Nachweis des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag oder - bei Beamtinnen und Beamten - maßgebliche Ernennungsurkunde, aus der sich der beamtenrechtliche Status bzw. das verliehene Amt ergibt).
h) Aufstellung der seit der Habilitation gehaltenen Lehrveranstaltungen, gegliedert nach Semestern und Stundenzahl, mit Angabe der jeweiligen Universität und des Umfangs der Lehrtätigkeit. Bei Veranstaltungen von mehreren Dozentinnen bzw. Dozenten ist der jeweilige Unterrichtsanteil anzugeben. Die Aufstellung muss eine Erklärung enthalten, dass ausschließlich tatsächlich zustande gekommene Lehrveranstaltungen aufgeführt wurden. Die Richtigkeit der Angaben und der Erklärung ist durch Unterschrift zu bestätigen.
i) Schriftenverzeichnis nach folgender Gliederung:
- Originalpublikationen, inkl. klinischer Fallberichte,
- Bücher, Beiträge zu Büchern bzw. Kongressproceedings und Übersichten;
- Bibliographisch zitierfähige Abstracts von Vorträgen und Postern;
- Verzeichnis der sonstigen Vorträge (fakultativ);
Die einzelnen Kategorien sind jeweils chronologisch aufzuführen; die eigenen Autorenschaften sind durch Fettdruck hervorzuheben.
Für Manuskripte, die zur Publikation angenommen oder im Druck sind, ist eine Annahmebestätigung der Zeitschrift bzw. des Herausgebers (Briefkopf) beizufügen.
2) Formale Prüfung des Antrags durch das Dekanat und Weiterleitung an den zuständigen Fachvertreter bzw. die zuständige Fachvertreterin
3) Stellungnahme der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters
4) Beratung und Entscheidung des Fakultätsrats
- Bei negativer Stellungnahme der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters kann der Fakultätsrat zur weiteren Prüfung des Antrags eine Kommission einsetzen.
- Bei positiver Stellungnahme der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters und nach Zustimmung durch den Fakultätsrat wird der Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis von der Dekanin oder dem Dekan gegengezeichnet und an die Präsidentin bzw. den Präsidenten der LMU weitergeleitet.
5) Entscheidung der Präsidentin bzw. des Präsidenten der LMU
Sofern die Präsidentin bzw. der Präsident der LMU dem Antrag zustimmt, wird die Urkunde postalisch versandt.
Die beiliegende Empfangsbestätigung ist zeitnah an das Dekanat zurückzusenden.